Der Bayerische Waldbesitzerverband begrüßt, dass mit den heutigen Beschlüssen des Kabinetts die im Waldpakt 2023 vereinbarte Weiterentwicklung des Jagdrechtes in Bayern vorangebracht wird.
Wir begrüßen die geplante Einführung der Abschussplanfreiheit bei der Rehwildbejagung ausdrücklich. Die Eigenverantwortung des Eigentums wird hierdurch grundsätzlich gestärkt.
„Wir haben uns immer dafür stark gemacht, dass die Entscheidung über eine Abschussplanfreiheit beim Grundeigentum liegt“, so Präsident Breitsameter. „Gerade das differenzierte Vorgehen in grünen und roten Jagdrevieren, ausdrücklich auch unter Einbindung eines körperlichen Nachweises, ist eine Voraussetzung dafür, allen Revieren einen Ausstieg aus der Abschussplanung zu ermöglichen.“
Es ist positiv zu bewerten, dass daran festgehalten wird, das Forstliche Gutachten mit flächendeckenden revierweisen Aussagen in den jagdrechtlichen Regelungen zur Abschussplanfreiheit zu verankern.
Die geplante Vorverlegung des Jagdbeginns für Rehböcke und Schmalrehe auf den 16. April ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine Jagdzeit vom 1. April bis zum 31. Januar bleibt allerdings weiterhin unsere zentrale Forderung. Die Jagdzeiten zukünftig durch Verordnung unabhängig vom Bund festlegen zu können, ist aber der richtige Weg.
„Wir müssen jetzt zunächst die Entwürfe abwarten, um diese genau bewerten zu können“, so Präsident Breitsameter. „Auch wenn nicht alle Forderungen in diesem ersten Schritt berücksichtigt wurden, lassen die Ankündigungen jedoch eine grundsätzlich positive Weiterentwicklung des Jagdrechtes aus Sicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erwarten.“
Ob die Maßnahmen letztendlich ausreichen, die Voraussetzungen für den Waldumbau und die Waldverjüngung in Bayern zu verbessern, werden das Forstliche Gutachten und zunehmend auch die Waldbegänge zeigen.