Die vorgesehenen Änderungen im Bayerischen Jagdgesetz sowie den weiteren Rechtsnormen stellen einen Kompromiss dar, der das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses ist. Dieser Kompromiss ist in der vorliegenden Fassung zu befürworten; er entspricht den Vereinbarungen des Waldpaktes 2023, da er v. a. auf mehr Eigenverantwortlichkeit und größere Handlungsspielräume für Grundbesitzer und Jäger setzt.
Das Rehwild soll eine längere Jagdzeit bekommen und zukünftig auch ohne Abschussplan bejagt werden können.
Wichtig: über die Abschussplanfreiheit entscheiden alleine die Grundbesitz!
Hierzu Präsident Bernhard Breitsameter:
"Ich begrüße den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form ausdrücklich! Der parlamentarische Prozess muss nun zügig und ohne Verzögerungen vorangetrieben werden, damit die Regelungen auch noch zum neuen Jagdjahr am 01.04.2026 genutzt werden können.
Der Druck ist groß und die Land- und Forstwirtschaft wartet in der Fläche ungeduldig auf den erfolgreichen Abschluss der Gesetzesänderung!"