Kartellverfahren zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg geht in die letzte Runde

Am 10. April 2018 wurde vor dem Bundesgerichtsverfahren in dem Verfahren zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg – Az.: KVR 38/17 – verhandelt. Das Urteil ist am 12. Juni 2018 zu erwarten.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist es entscheidend, dass auch zukünftig, deutschlandweit Wald seine vielfachen Funktionen wahrnehmen kann. Es ist unverändert erforderlich, dass die heimischen Wälder Basis für Arbeitsplätze und Wertschöpfung, Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Erholungsraum für Menschen sind. Nicht zu vergessen ist die wichtige Aufgabe der Bereitstellung von Trinkwasser und der Bindung von CO2.

All dies kann auch auf anderen Wegen erreicht werden, als es bisher in Baden-Württemberg der Fall war. Bei einer möglichen Umstellung ist Sorge dafür zu tragen, dass insbesondere die Kleinprivatwaldbesitzer nicht den Schaden davon tragen.

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